Phone: + 49 (0) 89 - 80 90 94 84 - Mobile: + 49 (0) 175 - 2 69 26 26

TERMS & CONDITIONS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Taxi & Mietwagenunternehmen Arikan später genannt MT
Adams-Lehmann-Straße 54
80797 München
Zweitniederlassung
Münchener Straße 16
85737 Ismaning

§ 1 Angebot

Sämtliche Angebote von MT sind freibleibend.
Pauschalangebote gelten nur für den angefragten Auftrag.

§ 2 Vertragsabschluss

MT bestätigt den Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen. Erbringt MT tatsächlich Leistungen, gilt der Vertrag als geschlossen. Kurzfristige Auftragsänderungen bedürfen, sofern sie den ursprünglich erteilten Auftragsumfang übersteigen, der Bestätigung durch MT. Bei einer durch den Chauffeur durchgeführten kurzfristigen Auftragsänderung ohne Bestätigung durch MT, die durch den Kunden in Auftrag gegeben wird haftet dieser für daraus entstandenen materiellen und immateriellen Schaden.

§ 3 Leistungen

Zu den Inklusivleistungen gehören die Limousine, der Chauffeur und alle innerhalb des Münchner Autobahnringes gefahrenen Kilometer. Nicht inklusive sind auftragsbedingte Kosten wie Autobahn und Parkgebühren, alle gefahrenen Kilometer außerhalb des Münchner Autobahnringes und bei Fernfahrten Fahrerspesen und Öbernachtungskosten. MT verpflichtet sich, dem Kunden ein den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bzw. der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechendes, verkehrssicheres Fahrzeug bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt in einem sauberen Zustand. Die Fahrzeuge sind gemäß den jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) versichert.
MT ist berechtigt dem Kunden einen anderen als den vereinbarten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen Fahrzeugtyp der gleichen oder einer höheren Kategorie (Upgrade) handeln.
Die von MT eingesetzten Chauffeure sind im Besitz der erforderlichen behördlichen Genehmigungen gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit der Ausführungsverordnung zum PbefG.

§ 4 Preise

Es gilt die im Angebot enthaltene Preisliste. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Angaben in der Preisliste sind freibleibend. Auslagen werden dem Rechnungsbetrag hinzugerechnet. Bei Fahrten außerhalb des Münchner Autobahnringes werden die gefahrenen Kilometer separat berechnet.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Rechnungsbetrages zur vorbehaltlosen Verfügung von MT an.
MT behält sich vor, vor Antritt der Fahrt eine Vorausleistung von bis zu 100% des zu erwartenden Auftragsvolumens zu erheben oder vor Annahme eines Auftrages zur Sicherung der Forderung eine Kopie der Kreditkarte und des Personalausweises des Karteninhabers zu verlangen.

§ 6 Stornobedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, fallen für Stornierungen die folgenden Stornogebühren an:

  • Weniger als 6 Std. vor Fahrtantritt: 50% des Auftragswertes
  • Bei Nichterscheinen des Kunden zum Vereinbarten Zeitpunkt (No show): 100% des Auftragswertes Die Berechnung des Auftragswertes erfolgt grundsätzlich zu Gunsten des Kunden und kann sich auch auf eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe beschränken. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass die tatsächlich entstandenen Kosten bzw. der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

§ 7 Haftung & Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Mitteilung aller für die Leistungserbringung notwendigen Daten.
Der Kunde verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem Fahrzeug. Alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technische Regeln sind zu beachten. Den Hinweisen und Anweisungen des Fahrzeugführers ist unbedingt Beachtung zu schenken. Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Kunden kann mit sofortiger Wirkung vom Beförderungsvertrag zurückgetreten werden. Der Vergütungsanspruch von MT auf den Auftragswert bleibt unberührt. Zusätzlich besteht ein Schadensersatzanspruch, der sich aus dem nicht vertragsgemäßen Verhalten ergibt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.
Kann die Dienstleistung von MT aus Gründen nicht erbracht werden, die vom Kunden zu vertreten sind, z.B. wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt, besteht der Entgeltanspruch von MT in Höhe des Auftragswertes weiter.

§ 8 Haftung von MT

Die Haftung von MT für Vertragsverletzung und aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht grundsätzlich nur Anspruch auf den typischerweise entstandenen Schaden von Körper, Leben und Gesundheit. Die Sachschäden, die dem Kunden aufgrund schuldhaftem Verhaltens von MT entstehen, werden nur ersetzt, wenn sie 1000,00 € nicht übersteigen und auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) bleibt von den Regelungen des § 10 unberührt. Jegliche Haftung für Verspätungen, deren Ursprung in der Straßenverkehrslage liegt ist ausgeschlossen. Hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Beförderungsausschluss

Ausgeschlossen von der Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, insbesondere

  • Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen
  • Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind (der Waffenschein ist unaufgefordert vorzulegen).

Verletzt ein Fahrgast die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der Entgeltanspruch von MT auf den voraussichtlichen Auftragswert bleibt nach Beförderungsausschluss voll erhalten.

§ 10 Datenschutz

Der Kunde wird gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hingewiesen, dass MT die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist München.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben - auch bei Wechsel- und Scheckklagen - ist München. MT kann den Kunden auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht verklagen.